Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeiten richten sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG), in der Regel nach dem Streitwert.
Die Kosten für die (Erst-) Beratung können individuell vereinbart werden.
Über die Kosten einer (außer-) gerichtlichen Tätigkeit & Beratung informieren wir Sie gerne ausführlich in einem ersten persönlichen Gespräch. Hierbei informieren wir auf Wunsch auch über die Möglichkeiten der (außergerichtlichen) Beratungshilfe sowie (gerichtlichen) Prozesskostenhilfe. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, fertigen wir selbstverständlich eine entsprechende Kostendeckungsanfrage. |